Finanzstrafrechtsberatung

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Um die eigene Position zu vertreten, anerkannte Fachleute sind Ihre besten Rückhalt, wenn es zu einem Finanzstrafverfahren kommt. Daher greifen sowohl Kunden als auch Gerichte für entsprechende Gutachten auf die Experten von TPA zurück.

Im Rahmen der Finanzstrafrechtsberatung unterstützen wir Sie gerne durch folgende Leistungen:

  • Verteidigung in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (finanzstrafrechtliche Prüfungen, schriftliche Rechtfertigungen, Akteneinsicht, Erwirkung von Einstellungen, Verfahrensbeschleunigung, Rechtsmittelführung)
  • Selbstanzeigen (Erstellung und prozessuale Durchsetzung)
  • Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Kontoöffnungen) und Amts- und Rechtshilfe (Auskunftsersuchen, ADG, Kontoöffnungen)
  • abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Gesamtbereinigung
  • Risikoanalyse im Finanzstrafrecht (Täterkreis, Verbandsverantwortlichkeit, drohende Sanktionen und Haftungen)
  • finanzstrafrechtliche Gutachten (Wirksamkeit Selbstanzeige, Ermittlung des Verkürzungsbetrages, etc.)
  • Prävention- und Compliance-Beratung – Richtlinien und Konzepte zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Unternehmen