Serbien: Steuer Update 2017

16. Januar 2017 | Lesedauer: 2 Min

In Serbien traten mit Jahresbeginn 2017 wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft.

Umsatzsteuer in Serbien

Seit 1. Jänner 2017 gelten folgende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer:

Die umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtung von ausländischen Unternehmern wurde genauer definiert: Der ausländische Unternehmer ist nicht verpflichtet, einen Umsatzsteuerbevollmächtigten zu ernennen, oder sich in Serbien für die Umsatzsteuer zu registrieren, sofern die Lieferung von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer erfolgt.

Ab 1. April 2017 gelten folgende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Serbien

Die neu eingeführte Generalregel sieht vor, dass der Ort der Leistungserbringung jener Ort ist, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger gemäß den Regelungen über den Leistungsort (B2B) zur Umsatzsteuer registriert ist. Wenn jedoch die Leistung an Nicht-Unternehmer erbracht wird, ist der Leistungsort jener Ort, an dem der Leistungserbringer ansässig ist.

Besondere Regelungen gibt es bezüglich dem Leistungsort für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, Transportleistungen, die Teilnahme an kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen und ähnlichen Veranstaltungen usw.

Steuerverfahren in Serbien

Seit 1. Jänner 2017 gelten folgende Gesetzesänderungen im Bereich Steuerverfahren und Steuerverwaltung:

Das zweitinstanzliche Steuerverfahren verschiebt sich in die Kompetenz des Finanzministeriums. Dementsprechend entscheidet von nun an das Finanzministerium über Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Steuerbehörde. Davor war gesetzlich vorgesehen, dass die Steuerbehörde zuständig war, über diese Berufungen zu entscheiden.

Neue Doppelbesteuerungsabkommen mt Serbien

Neue Doppelbesteuerungsabkommen ab 1. Jänner 2017 mit Serbien:

Mit 1. Jänner 2017 sind vier neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten, und zwar mit Armenien, der Republik Korea, Luxemburg und Kasachstan.