Änderungen des Gewinnsteuergesetzes für Rechtspersonen

16. Januar 2015 | Lesedauer: 2 Min

Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Änderungen des Steuergesetzes in Serbien:

  • Als anerkannter Aufwand in der Steuerbilanz (ausser bestehenden Aufwänden für Gesundheits-, Bildungs-, Wissenschafts-, Humanitär-, Religions- und Sportzwecke) gelten auch Aufwände für humanitäre Hilfe, bzw. zur Beseitigung der Folgen, die im Falle der ausserordentlichen Situation entstanden sind, die für die Republik Serbien, autonomen Provinz bzw. der Einheit der lokalen Selbstverwaltung erfolgt sind. Gemäss neuen Änderungen des Gesetzes werden die angeführten Aufwände nämlich im Sammelbetrag anerkannt und zwar höchstens bis zu 5% vom Gesamtertrag. Die Bestimmung wird auf die Festlegung der Steuerverbindlichkeit für 2014 angewandt.
  • Der Steuerpflichtige verpflichtet sich die Steueranmeldung für die Steuer nach Abzug am selben Tag einzureichen, an dem er die Auszahlung der Erträge an den Nichtansässigen auf Grund Zinsen, Autorenvergütungen, Miete der Liegenschaften und beweglichen Sachen auf dem Territorium von Serbien durchführt, Dividenden und Gewinnanteile, womit sich die Fristen der Einreichung der Steueranmeldung für alle Arten von Erträgen, für welche die Gewinnsteuer nach Abzug berechnet wird, gleichgestellt werden. Diese Bestimmung hat eine aufgeschobene Anwendung – sie bindet sich an den Beginn der Einreichung der elektronischen Anmeldungen gemäss Gesetz über das Steuerverfahren und Steueradministration.
  • Es werden keine Regeln über Transferpreise zwischen Personen, die über die Republik Serbien gegenseitig verbunden sind, autonomer Provinz, bzw. Einheit der lokalen Selbstverwaltung  angewandt (es besteht die Pflicht der Vorbereitung der Studie über Transferpreise gemäss Gesetz).

 

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