Digitale Signatur für ausländische Geschäftsführer

5. März 2015 | Lesedauer: 1 Min

Die aktuellen Änderungen, die am 10. März 2015 in Kraft treten, sehen vor, dass künftig auch ausländische Geschäftsführer von serbischen Unternehmen eine digitale Signatur für die Einreichung der Jahresabschlüsse sowie der Berichte für statistische Zwecke erhalten. Bislang war eine solche digitale Signatur ausschließlich Personen vorbehalten, welche über einen registrierten Wohnsitz in Serbien verfügten.

 

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