- Die wichtigsten Gesetzesänderungen beziehen sich auf:
- Die Möglichkeit der Fremdperson, sich für die MWSt. in Serbien, über den Steuerbevollmächtigten registrieren zu lassen;
- Änderungen der Regeln der MWSt.-Versteuerung, wenn die Rede vom Handel mit elektrischer Energie, natürlichem Gas und Energie zur Beheizung/Kühlung ist;
- Erweiterung der Definition der MWSt.-Pflichtigen auf alle Empfänger der Güter und Dienstleistungen aus dem Bereich des Bauwesens;
- Und viele andere.
- Für detailliertere Informationen in Verbindung mit den angenommenen Gesetzesänderungen bitten wir Sie unsere Nachrichten aus September, Nr. 4/2015, im folgenden Link
http://www.tpa-horwath.rs/sr/rs/publikacije/newsletter nachzuschauen.
- Im Amtsboten der Republik Serbien Nr. 84/2015 und 86/2015 vom 14. Oktober 2015, sind die Änderungen der bestehenden subgesetzlichen Akten aber veröffentlicht worden, aber auch neue subgesetzliche Akte wurden verabschiedet, wie folgend:
- Regelung über die Art der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage zur Berechnung der MWSt. beim Verkehr, Gütern oder Dienstleistungen, der entgeltlich durchgeführt wird;
- Regelung über die Art und Verfahrensweise der Verwirklichung der Steuerbefreiung bei der MWSt. mit dem Recht auf den Abzug der Vorsteuer;
- Regelung über die Form und den Inhalt der Anmeldung zur Erfassung des MWSt.-Pflichtigen, Verfahrung der Erfassung und Löschung aus der Evidenz und über die Form und den Inhalt der MWSt.-Anmeldung;
- Regelung über die Feststellung der Güter und Dienstleistungen, deren Verkehr nach dem speziellen MWSt.-Satz versteuert wird;
- Regelung über die Art und Verfahrensweise der Genehmigung der Steuerermächtigung für die MWSt.;
- Regelung über die Art der Änderung der Steuerbemessungsgrundlage zur Berechnung der MWSt.;
- Regelung über die Festlegung der Güter und Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens zum Zweck der Bestimmung des MWSt.-Pflichtigen;
- Regelung über die Festlegung einzelner Güter und Dienstleistungen aus dem Artikel 25. des MWSt.-Gesetzes;
- Regelung über die Festlegung der Dienstleistungen der erbrachten Dienstleistungen auf elektronischem Wege, im Sinne des MWSt.-Gesetzes;
- Regelung über die Art der Berichtigung des Abzugs der Vorsteuer bei der geänderten Steuerbemessungsgrundlage für die MWSt.; und
- Regelung über die Bestimmung der Fälle, in denen keine Pflicht der Ausstellung der Rechnungen besteht und über Rechnungen, bei denen einzelne Daten weggelassen werden können.
- Einige der wichtigsten Änderungen lesen Sie in diesen Nachrichten. Sie beziehen sich vor allem auf Prozeduren der Ernennung des Steuerbevollmächtigten sowie auf die Geschäftstätigkeit im Bereich des Bauwesens.
taxnewsletter_oktober2015_ger.pdf