Jahresabschlüsse für 2014 – Form und Fristen

16. Januar 2015 | Lesedauer: 3 Min

1. Neue Regelungen für Jahresabschlüsse in Serbien

Gemäss Gesetz über das Rechnungswesen, beginnend ab Erstellung der Jahresabschlüsse für 2014, werden neue Regelungen angewandt: durch die Regelung über den Inhalt und Form der Vordrücke der Finanzberichte für Wirtschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Unternehmer und Regelung über den Kontenrahmen  für  Wirtschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Unternehmer („Amtsbote der Republik Serbien “ Nummer 95/14 vom 05.09.2014).

Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Neuheiten für das Erstellen von Jahresabschlüssen :

  • Das Konto, auf welchem der Verlust über dem Kapital ausgewiesen wird, ist aufgehoben, und somit der gleiche Posten in der Bilanz, in Rücksicht darauf, dass der angeführte Posten nicht gemäss MRS 1 – Präsentation der Finanzberichte war. Trotzdem wird der Verlust über der Höhe des Kapitals als Posten in der Passiva ausgewiesen, wird aber die Wertberichtigung des Gesamtkapitals und der Verbindlichkeiten darstellen.
  • Eingeführt wurde die Pflicht der Zustellung des jährlichen Berichts über die Geschäftstätigkeit für grosse Rechtspersonen und öffentliche Gesellschaften an die Agentur.
  • Eingeführt wurde der neue Bericht über das Restergebnis.

Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Pflicht der Aufhebung der früher abgegrenzten Effekte der Währungsklausel und Kursunterschiede.

Durch den Artikel 78. Absatz 1. der Regelung über den Kontenrahmen, ist vorgeschrieben, dass Rechtspersonen und Unternehmer, die Nettoeffekte der berechneten vereinbarten Währungsklausel und der Kursunterschiede gemäss Bestimmungen der früher geltenden Regelung über den Kontenrahmen abgegrenzt hatten, verpflichtet sind, den Betrag der abgegrenzten Nettoeffekte auf Last der Aufwände zu übertragen, bzw. der Erträge bei Erstellung der Finanzberichte für 2014.

Das bedeutet dass, unabhängig von der Fälligkeitsfrist der Verbindlichkeiten und Forderungen auf Grund welchen die Abgrenzung durchgeführt wurde, der Restbetrag der abgegrenzten Effekte aufgehoben und als Aufwand oder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2014 anerkannt werden muss.

2. Neue Fristen für die Einreichung der Abschlüsse

Neue Fristen für die Zustellung der Finanzberichte an die Agentur für Wirtschaftsregister sind folgende:

Beschreibung

Dokumentation, die der Agentur für Wirtschaftsregister zugestellt wird

Frist

Für statistischen oder anderen Bedarf

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, statistischer Bericht

Bis zum Ende Februar des nachfolgenden Jahres

Regelmässige jährliche Finanzberichte

Gesamter Set der Finanzberichte

Bis zum 30. Juni des nachfolgenden Jahres

Regelmässige jährliche Finanzberichte  für das Geschäftsjahr, das sich vom Kalenderjahr unterscheidet

Gesamter Set der Finanzberichte

Spätestens 6 Monate ab dem Tag, an dem die Finanzberichte erstellt wurden

Konsolidierte Finanzberichte

Gesamter Set der Finanzberichte

Bis zum 31. Juli des nachfolgenden Jahres

Ausserordentliche Finanzberichte

Gesamter Set der Finanzberichte

60 Tage ab dem Tag an dem die ausserordentlichen Finanzberichte erstellt wurden

Rechtsperson, die keine Geschäftsvorfälle hatte

Erklärung über die Unaktivität, die sich auf das Berichtjahr bezieht

Bis zum Ende Februar des nachfolgenden Jahres

 

Gemäss Anwendung der Arten von Standards, reichen Rechtspersonen folgende Sets von Finanzberichten ein:

 

Gruppe

Set der Finanzberichte

Rechtspersonen, die MSFI, bzw. MSFI für MSP anwenden Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Bericht über das Restergebnis

Cash-Flow Bericht

Bericht über Änderungen am Kapital

Anmerkungen zu den Finanzberichten

Andere Rechtspersonen, ausser anderen Rechtspersonen die in Mikro-Rechtspersonen klassifiziert sind Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anmerkungen zu den Finanzberichten

Mikro-Rechtspersonen und Unternehmer Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Rechtspersonen, die die Pflicht der Prüfung der Finanzberichte gemäss Gesetz über die Prüfung haben („Amtsbote der Republik Serbien“ Nummer 62/13), verpflichten sich, nebst der verbindlichen Dokumentation, der Agentur den Prüfungsbericht zuzustellen.

Wir weisen darauf hin, dass mit dem Gesetz über die Prüfung eine neue Gruppe der zur Prüfung verpflichteten Personen definiert sind, die Rechtspersonen bzw. Unternehmer bilden, deren erzielter Betriebsertrag im vorigen Geschäftsjahr 4.400.000 EUR im Dinargegenwert überschreitet, berechnet unter Anwendung des offiziellen mittleren Kurses der Nationalen Bank Serbiens, der am letzten Tag des Geschäftsjahres, für welches der Finanzbericht erstellt wird, gültig ist.

 

 

 

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