Neue Kriterien zur Klassifizierung gemäss Gesetz über das Rechnungswesen

16. Januar 2015 | Lesedauer: 2 Min

 

Grösse

Kriterien

Von

Bis

1

2

3

4

Mikro-Rechtsperson

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Betriebserträge

Durchschnittlicher Wert des Betriebsvermögens

10

700.000 EUR

350.000 EUR

Kleine Rechtsperson

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Betriebserträge

Durchschnittlicher Wert des Betriebsvermögens

10

700.000 EUR

350.000 EUR

50

8.800.000 EUR

4.400.000 EUR

Mittlere Kleine Rechtsperson

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Betriebserträge

Durchschnittlicher Wert des Betriebsvermögens

50

8.800.000 EUR

4.400.000 EUR

250

35.000.000 EUR

17.500.000 EUR

Grosse Kleine Rechtsperson

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Betriebserträge

Durchschnittlicher Wert des Betriebsvermögens

250

35.000.000 EUR

17.500.000 EUR

 

  • In  Mikro- Rechtspersonen werden jene Rechtspersonen klassifiziert, die zwei Kriterien angeführt in der Spalte 4 der Tabelle nicht überschreiten.
  • In kleine und mittlere Rechtspersonen werden jene Rechtspersonen klassifiziert, die zwei Kriterien angeführt in der Spalte 3 der Tabelle überschreiten, aber nicht zwei Kriterien angeführt in der Spalte 4 der Tabelle.
  • In grosse Rechtspersonen werden Rechtspersonen klassifiziert, die zwei Kriterien angeführt in der Spalte 3 der Tabelle überschreiten.

Neu gegründete Rechtspersonen werden auf Grund Angaben aus Finanzberichten für das Geschäftsjahr, klassifiziert, in dem sie gegründet wurden und auf Grund der Anzahl der Monate der Geschäftstätigkeit und die festgestellten Angaben werden für dieses und nachfolgendes Geschäftsjahr verwendet.

Die Nationale Bank Serbiens und andere Finanzanstalten welche, gemäss Gesetz, von der Nationalen Bank Serbiens beaufsichtigt werden; Versicherungsunternehmen; Finanzleasinggeber; freiwillige Rentenfonds; Gesellschaften für Verwaltung über freiwillige Rentenfonds; offene und geschlossenen Investitionsfonds; Gesellschaften für Verwaltung über Investitionsfonds; Börsen und Broker-Dealer Gesellschaften; sowie Factoring Gesellschaften im Sinne dieses Gesetzes, gelten als grosse Rechtspersonen.

 

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