Beginn der Anwendung und Fristen

23. September 2015 | Lesedauer: 1 Min

  • Die Bestimmung, mit der die Pflicht für die Einreichung der Rekapitulation der MWSt.-Abrechnung eingeführt wird, mit der MWSt.-Anmeldung, wird ab 2017 angewandt.
  • Die einheitliche Frist für die Einreichung der MWSt.-Anmeldungen für monatliche und quartale MWSt.-Pflichtige, beginnt ab Januar 2016 zu gelten.

In Rücksicht auf die zähligen vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes, sowie auf die Einführung des neuen Instituts der MWSt.-Bevollmächtigten, ist es schwer vorzusehen wieviel Zeit nötig sein wird, um die vorgeschlagenen Änderungen in die Praxis umzusetzen. In naher Zukunft erwartet man jedenfalls Änderungen der bestehenden Akten die die Anwendung der neuen gesetzlichen Lösungen näher definieren und erleichtern sollten.

 

 

1