Entwurf des Gesetzes über Investitionen

31. Juli 2015 | Lesedauer: 2 Min

  • Zwecks Anregung der Investitionen, wurden den Investoren steuerliche Anregungen, Zollanregungen, Anregungen im Rahmen des Systems der pflichtigen Sozialversicherung sowie Formen der Verleihung der staatlichen Hilfe  angeboten.
  • Für die Unterstützung der Investitionen wird die Bildung des Rats für wirtschaftliche Entwicklung vorgesehen, der Entwicklungsagentur Serbiens, Büro für Investitionen auf der lokalen Ebene bzw. auf der Ebene der autonomen Provinz, sowie auf der Ebene der autonomen Provinz, sowie Bildung der Projektteams.
  • Der Bedeutung der Investitionen nach, unterscheidet der Entwurf die Investition von lokaler, regionaler Bedeutung und Investitionen von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien. Ob die konkrete Investition für die Massnahmen der Anregung qualifiziert wird, wird nach Kriterien bestimmt, die in Abhängigkeit von der Art der Investition, von der lokalen Selbstverwaltung, von der Regierung der Republik Serbien bzw. von der autonomen Provinz festgelegt wird.
  • Für die Verleihung der staatlichen Hilfe, als Massnahme zur Anregung der Investitionen, wir die öffentliche Ausschreibung veröffentlicht. Für Investitionen von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien, erfolgt die Verleihung der staatlichen Hilfe ohne Veröffentlichung der Ausschreibung und über die Verleihung der Hilfe selbst, entscheidet der Rat für wirtschaftliche Entwicklung.
  • Der Investor ist berechtigt alle Urkunden einzureichen und öffentliche Urkunden über das Investitionsbüro zu übernehmen.
  • Auf Antrag des Investors, wird auch ein Projektteam gebildet, das mit dem Investor eine Investitionsvereinbarung abschliessen kann, mit der alle Urkunden und Angaben angeführt werden, die der Investor einreichen muss, damit ihm, in der vereinbarten Frist alle öffentlichen Urkunden ausgestellt werden, die dem Investor ermöglichen mit seinen Investitionen zu beginnen. Mit der Investitionsvereinbarung werden keine Anregungen der Investitionen verliehen.
  • Die Regierung kann einen speziellen Investitionsvertrag mit dem Investor abschliessen, mit dem auch zusätzliche Garantien und besondere Anregungen für die Investition von besonderer Bedeutung geboten werden können, wie etwa Übernahme der Pflicht des Ausbaus bestimmter Objekte und des Infrastrukturnetzes, Vereinbarung über das Schiedsgericht, Klausel der fiskalen Stabilisation, andere Klauseln, die im internationalen Investitionsrecht für Investitionsverträge im konkreten Wirtschaftszweig üblich sind und andere Anregungen gemäss Gesetz.

 

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