Zahlungspflicht der jährlichen Einkommenssteuer für das Jahr 2015

19. Februar 2016 | Lesedauer: 2 Min

Personen, die verpflichtet sind,  jährliche Einkommenssteuer für das Jahr 2015 in Serbien abzuführen,  sind natürliche Personen:

  • Ansässige in Serbien, für Einkommen, die auf dem GebietSerbiens und ausserhalb Serbiens im Laufe 2015 erzielt wurden; und
  • Nichtansässige, für Einkommen, die in Serbien im Laufe 2015 erzielt wurden

dessen verwirklichtes Einkommen den gesamten Nettobetrag von 2.201.220 Dinar übersteigen.

Das Einkommen, das der Besteuerung unterliegt, ist der Ertrag der natürlichen Person,  auf Grund des Lohns, der selbständigen Tätigkeit, der Urheberrechte, Rechte, die mit dem Urheberrecht verwandt sind, Rechte des industriellen Eigentumsrechts, Vermietung von Liegenschaften und beweglichen Gütern, Erträge der Sportler und Sportexperten sowie andere Erträge gemäss Artikel 85. des Gesetzes über die Einkommenssteuer.

Das gesamte Netto-Einkommen, das den angeführten Betrag überschreitet, ist versteuerbar und dabei wird der folgende progressive  Steuersatz verwendwet:

  • Einkommen bis  2.201.220 Dinar – steuerfrei;
  • 10% der Steuern werden auf den Betrag des Einkommens in der Spanne von 2.201.220 bis 6.603.660 Dinar berechnet;
  • 15% der Steuern werden auf den Betrag des Einkommens, der 6.603.660 Dinar überschreitet, berechnet.

Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer für das Jahr 2015 kann um den Betrag folgender persönlicher Abzüge vermindert werden (Gesamtbetragder persönlichen Abzüge kann nicht höher als 50% des Einkommens für die Besteuerung sein):

  • Verminderung für den Steuerpflichtigen: 293.496 Dinar;
  • Verminderung für jedes  Familienmitglied, für welches Unterhalt bezahlt wird: 110.061 Dinar.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung zur Ermittlung der jährlichen Einkommenssteuer für das Jahr 2015 ist der 16. Mai 2016. Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt  ausschliesslich auf elektronischem Wege auf Formular PPDG-2R.

taxnewsletter_februar2016_ger_1.pdf